Lindenberg im Allgäu (amtlich: Lindenberg i.Allgäu, westallgäuerisch Lindeberg) ist mit rund 11.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und bildet das Herzstück der Region Westallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
11.585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88161
Vorwahl
08381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu
2. Bürgeramt Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu
3. Ordnungsamt Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu
Gemeinde Lindenberg im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.